28.06.2022 | §219a StGB
Endlich – § 219a StGB ist abgeschafft!
Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag den § 219a StGB abgeschafft!
Ein längst überfälliger, wichtiger Schritt zur informationellen Selbstbestimmung von Frauen!
Jetzt ist es Frauen, aber auch Männern, möglich, in einer persönlich und emotional schweren Situation sachliche Informationen über Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten. Ärztinnen und Ärzte können jetzt, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, als Fachleute darüber informieren.
Traurig macht aber die Entscheidung vom Freitag in den USA, als der Supreme Court die Entscheidung über eine rechtliche Handhabe von legalen Schwangerschaftsabbrüchen an die Bundesstaaten überwiesen hat. So ist zu erwarten, dass es in den USA nicht mehr möglich ist, eine Schwangerschaft in einem rechtlich geregelten Verfahren zu beenden.
Neben den gesellschaftspolitischen Auswirkungen ist das ein großer Rückschritt im Hinblick auf die Selbstbestimmung von Frauen.
Vor allem ist aber zu befürchten, dass so die Gesundheit von Frauen in hohem Maße gefährdet wird. Schwangerschaftsabbrüche werden so in den illegalen Bereich abgedrängt, finden unter mangelhaften hygienischen Bedingungen statt, ohne die Möglichkeit der sachlichen Beratung und anschließenden medizinischen und psychologischen Begleitung!
Welch‘ eine furchtbare Situation für Frauen, die in einem emotional belastenden Moment so alleine gelassen werden!