10.03.2022 |
Abschaffung des §219a StGB
Bettina Hoben, Vorsitzende der Liberalen Frauen NRW
Die Liberalen Frauen NRW begrüßen es, dass ein wichtiger Schritt zur Abschaffung des § 219a StGB unternommen wurde.
Gestern hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Gerade in einer schweren, insbesondere emotional belastenden Situation muss es sichergestellt sein, dass die ratsuchenden Frauen einfach und niedrigschwellig sachliche Informationen von kompetenter Stelle erhalten können. Das kann im persönlichen Gespräch, aber auch im Internet oder über andere Wege möglich sein. Zudem ist eine neutrale Information über Methoden und mögliche gesundheitliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs unbedingter Bestanteil der Selbstbestimmung von Frauen. Es kann doch nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht sachlich über Methoden und Risiken informieren können, ohne sich strafbar zu machen.
Sachliche Information ist keine Werbung!
So wird eine Forderung der Liberalen Frauen aus dem Bundestagswahlkampf umgesetzt.