19.01.2023 |

Finanzierung der Frauenhäuser sicherstellen – Frauen vor häuslicher Gewalt schützen

Antrag der Liberalen Frauen NRW zum 76. ordentlichen Landesparteitag der FDP Nordrhein-Westfalen am 21.01.2023 in Bielefeld

Finanzierung der Frauenhäuser sicherstellen –  Frauen vor häuslicher Gewalt schützen

Die Landesregierung wird aufgefordert, Unterstützungsmaßnahmen bei der Beantragung von Fördergeldern aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gewalt gegen Frauen“ aktiv anzubieten und diese den betreffenden Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Frauenhäuser in NRW und deren Organisationen sind auf dieses Programm aktiv hinzuweisen und durch eine Anlaufstelle im zuständigen Ministerium bei der Antragstellung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm zu unterstützen. Es ist darauf hinzuwirken, Hürden und Bürokratie bei der Antragstellung zu reduzieren und die Verfahren zu vereinfachen.

  • Die FDP NRW setzt sich dafür ein, dass der bundeseinheitliche Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, wie im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, zügig umgesetzt wird. 
  • Die FDP NRW setzt sich dafür ein, dass Frauen, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, aber ein Frauenhaus aufsuchen müssen und keinen Zugang zu finanziellen Mitteln haben, nicht selbst für ihre Unterkunft im Frauenhaus aufkommen müssen.
  • Die FDP NRW setzt sich dafür ein, dass für Kinder, die sich mit ihren Müttern in Frauenhäusern aufhalten, ausreichend Erzieher/innenstellen vorhanden sind, damit eine Betreuung für die Kinder zur Verfügung sichergestellt ist.
  • Die FDP NRW setzt sich dafür ein, dass die Anzahl der Schutzplätze sich nach dem tatsächlichen Bedarf, richtet, wobei die Zahlen der Istanbul-Konvention als Richtwert zu sehen sind.

 

Begründung:

Die Finanzierung der Frauenhäuser ist aus verfassungsrechtlichen Gründen Ländersache. Dennoch gibt es die Möglichkeit durch Bundesförderprogramme Investitionen zu unterstützen. Die Einrichtungen werden zum Teil auch mit freiwilligen Leistungen der Kommunen finanziert, die, je nach Kassenlage, auch wegfallen können. Dieses ist unter anderem ein Grund für die unsichere Finanzierung dieser wichtigen und leider auch notwendigen Einrichtungen.

Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms wurden für den Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierungen bestehender Frauenhäuser in 2020 und 2021 bundesweit insgesamt ca. 5,4 Millionen Euro abgerufen. In NRW wurden im gleichen Zeitraum nur ca. 320.000 Euro abgerufen. *1

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den vergangenen Jahren gestiegen. In Nordrhein-Westfalen allein wurden im Jahr 2021 insgesamt 30.759 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, ein Anstieg um 5,5% im Vergleich zum Vorjahr.  Es ist anzunehmen, dass die Zahlen wesentlich höher liegen, es ist von einer Dunkelziffer von mindestens 80% auszugehen. *2

Alle 22 Minuten berät das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wegen häuslicher Gewalt. Vier von fünf Opfern sind weiblich. Häusliche Gewalt hat viele Gesichter: körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, psychische Gewalt, soziale Gewalt, ökonomische Gewalt und Belästigung und Nachstellung.

Die betroffenen Frauen nehmen ihre Kinder mit in die Einrichtungen, da diese nicht nicht in der gewaltvollen häuslichen Umgebung verbleiben können. Sie sind oftmals traumatisiert und bedürfen ebenso einer fachlich kompetenten Betreuung. Dies gilt es sicherzustellen. Aktuell gibt es 376 Frauenhäuser mit 6.800 Plätzen in Deutschland. Laut den Empfehlungen der Istanbul-Konvention müsste es ungefähr 21.000 Plätze geben. *3 Diese tritt im Februar 2023 uneingeschränkt in Kraft.

Sorgen wir für eine verlässliche Finanzierung. Sorgen wir dafür, dass wir uns an das halten, was wir als Vertragspartner unterzeichnet haben.

Quellen:  1 Deutscher Bundestag – Drucksache 20/3750

                2 Polizeiliche Kriminalstatistik

                3 Frauenkoordinierungsstelle Berlin

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